Betriebsnachfolge und Firmennachfolge in Wien
In meiner Steuerkanzlei sind Sie bei allen Fragen rund um die Betriebsnachfolge, Firmennachfolge und den Unternehmenskauf/-verkauf bestens aufgehoben. Ebenso unterstütze ich Sie bei der Suche nach einem Nachfolger und biete eine vertrauensvolle Beratung inklusive einer optionalen Unternehmensbewertung an.
Top-Thema Betriebsnachfolge bzw. Firmennachfolge - Allgemeines & Definition
In den nächsten Jahren werden laut dem Mittelstandsbericht des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft in Österreich rund 53.000 Betriebe bzw. Firmen im Rahmen von Betriebsnachfolgen oder Firmennachfolgen übergeben.
Eine Betriebsnachfolge geschieht dann, wenn ein „lebendes“ (= geschäftliche Aktivitäten liegen vor) Unternehmen den Eigentümer wechselt. Bei einer Betriebsnachfolge werden Werte materieller Art (z.B. Geschäftsausstattung, Maschinen, Gebäude) und immaterieller Art (z. B. Kundenstamm, bestimmte Rechte, längerfristige Aufträge und Arbeitsverträge) übernommen.
Diese Übergaben sind meist Folgen eines Unternehmensverkaufs, einer Schenkung, einer Vererbung oder einer Leibrente. Um eine reibungslose Übergabe Ihres Unternehmens zu garantieren ist es essentiell, schon jetzt im Vorhinein die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Dabei bin ich, Steuerberater Mag. Friedrich Schnabel, sehr gerne behilflich und zwar besser früh, als zu spät.
Wie sieht es mit Ihrer Vorbereitung aus?
Eine gute Vorbereitung ist das A und O, um eine nachhaltige Zufriedenstellung des Übergebers, und ebenso des Übernehmers, zu garantieren. Die Maßnahmen zur Betriebsnachfolge sollen alle relevanten strategischen, betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen und rechtlichen Aspekte von Anfang an beinhalten, um die Übergabe richtig zu planen und umzusetzen.
Folgende Fragestellungen/Überlegungen sollten im Wesentlichen von Ihnen beantwortet werden können:

- Ist eine neue Firma zugründen oder bleibt die alte Firma bestehen?
- Ist die Übernahme der Firma mit der Firmenbezeichnung sinnhaft oder sollte die Firmennachfolge ohne Fortführung der Firmennennung stattfinden?
- Sind steuerrechtliche Begünstigungen beantragbar bzw. nutzbar und sind die Voraussetzungen dafür sinnvoll oder kaum machbar?
- Sind strukturelle Änderungen durchzuführen bzw. sinnhaft?
- Wann sollte mit der laufenden Unterstützung beim Übergabeprozess am besten begonnen werden?
- Sollte eine Bewertung der Firma im Rahmen der Firmennachfolge durchgeführt werden?
- Wenn ja, mit welchem Detailgrad reicht die Bewertung der Firma im Rahmen der Firmennachfolge aus?
- Ist eine Bewertung mit zukünftigen Zahlungsströmen sinnvoll?
Unternehmen im Ausland?
