Steuernews Zeitung lesen junge Frau

Steuerrechtlich up to date

Hier lesen Sie von Ihrem Steuerberater eine interessante Zusammenfassung der neuesten steuerrechtlichen Änderungen im regelmäßigen Rhythmus. Bleiben Sie mit diesen Informationen up to date!

In den Steuernews erfahren Sie laufend Details zu folgenden Themenbereichen:

  • Steuererklärungen 
    • Einkommensteuererklärung
    • Umsatzsteuererklärung
    • Körperschaftsteuererklärung
    •  
  • Arbeitnehmerveranlagungen 
    • wenn diese von der Finanzbehörde verlangt werden 
    • oder wenn diese vom Steuerpflichtigen selbständig innerhalb von 5 Jahren ab dem Ende des jeweiligen Jahres freiwillig gemacht werden.
    • Überprüfung von antragslosen Veranlagungen durch das Finanzamt 

Ich als Steuerberater in Wien 22 halte Sie mit dem Steuer- Update immer auf dem Laufenden. Dies ist essentiell, da steuerrechtliche Änderungen großen Einfluss auf Ihre Steuererklärungen, Arbeitnehmerveranlagungen, Firmengründungen, Betriebs- bzw. Firmennachfolge und vieles mehr haben kann. Um stets bestens informiert zu sein ist es ratsam, sich immer wieder mit diesen Steuernews auseinanderzusetzen. 

Dabei werden Sie selbstverständlich von mir unterstützt. Neben den regelmäßigen News können Sie mich gerne telefonisch erreichen (siehe Kontaktdaten unten). 

Aktuelle Steuerinformationen

Hinweise und Informationen zu Fristen

Behalten Sie mit mir Ihren Überblick über ihre Verpflichtungen zur Meldung von Abgaben (Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuern), Arbeitnehmerveranlagungen (fünf Jahre Frist laut Gesetz) und über Ihre Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen.

Abgabenart

Höhe

Fälligkeit

Umsatzsteuer

20 Prozent, 13 Prozent oder 10 Prozent vom Entgelt (Nettobetrag)

15. des zweitfolgenden Monats

Einkommensteuer

0 Prozent bis 55 Prozent vom Einkommen

15. Feb

15. Mai

15 .August

15. November

Körperschaftsteuer

23 Prozent vom Einkommen (Gewinn) –> ab 2024

15. Feb

15. Mai

15. August

15. November

Lohnsteuer

0 Prozent bis 55 Prozent der Lohnsteuerbemessungsgrundlage (Bruttobezug abzüglich Sozialversicherung und LSt -Freibeträge) 

15. des Folgemonats

Dienstgeberbeitrag

3,7 Prozent der Bruttolohnsumme

15. des Folgemonats

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 

0,34 Prozent bis 0,42 Prozent der Bruttolohnsumme

15. des Folgemonats 

Kommunalsteuer

3 Prozent der Bemessungsgrundlage

15. des Folgemonats

Kammerumlage I

0,3 Prozent von der abziehbaren Vorsteuer

15. Feb

15. Mai

15. August

15. November

Einkommenssteuer Abgabe Erklärung 

Frist

30.06 des Folgejahres

Körperschaftssteuer Abgabe Erklärung

Frist

30.06 des Folgejahres

Der Fristenlauf kann auch für Arbeitnehmerveranlagungen eine Rolle spielen, z.B. wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bei zwei verschiedenen Arbeitgebern tätig war. In diesem Fall muss eine Arbeitnehmerveranlagung bis zum 30. September eines jeden Folgejahres durchgeführt werden.

Weiters achte ich auf Termine bei Betriebsnachfolgen bzw. Firmennachfolgen um nicht in unplanmäßige steuerrechtliche, rechtliche, sozialversicherungsrechtliche und/oder betriebswirtschaftliche Problemstellungen hinein zu geraten.

Eine Firma zu gründen ist ohne Fristenlauf in Österreich nicht vorstellbar. Als klassisches Beispiel kann erwähnt werden, dass sich Jungunternehmer innerhalb einer Frist von einem Monat bei der Finanzbehörde melden sollten, um dort eine Steuernummer für selbständig Erwerbstätige (Einzelunternehmer, Geschäftsführer, Vermieter, Verpächter, etc.) zu holen. Damit geht auch die Verpflichtung zur jährlichen Erstellung von Steuererklärungen (Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuern) einher. Die Zeit der Arbeitnehmerveranlagungsfristen ist damit ein für alle Mal vorbei.

Der Überblick beim Gründen einer Firma beschränkt sich da nicht nur auf die steuerrechtlichen Themen, sondern ist auch auf sozialversicherungsrechtliche Belange dringend zu erweitern. Des Weiteren sind betriebswirtschaftliche Grundannahmen und Gesetzmäßigkeiten nicht aus den Augen zu verlieren. Der Überblick bei der Gründung einer Firma ist auch im Bereich der rechtlichen Gegebenheiten zu wahren, denn in diesem Bereich können nicht beachtete Gesetzesstellen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Entwicklung der selbständigen Erwerbstätigkeit (Einzelunternehmer, Geschäftsführer, Vermieter, Verpächter, etc.) führen.

Eine ordnungsgemäß geführte Buchhaltung sollte im Interesse des Unternehmens sein. Ich helfe Ihnen dabei!

Die zeitnahe Bearbeitung ihrer Anfrage stellt bei der Gründung einer Firma einen sehr wichtigen Faktor dar. Speziell in der Start-up Phase ist Zeit sprichwörtlich auch Geld. Jede Maßnahme bindet Zeit und Ressourcen, die für wesentliche Schritte in der Gründungszeit benötigt werden. Somit ist eine rasche Bearbeitung nötig, um effizient zu handeln. Die bewahrt auch den Gründer einer Firma davor, unnötig Zeit und Energie zu verwenden, für Schritte, die zu viel, zu umständlich bzw. zu spät oder im schlechtesten Fall gar nicht gemacht wurden.